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VG Greifswald, 12.03.2003 - 3 A 319/01 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- VG Schwerin, 17.02.2012 - 4 A 1744/10
Rechtmäßigkeit eines Schmutzwasseranschlussbeitragsbescheids; Wirksamkeit der …
Da der dargelegte Mangel als methodischer Fehler die Tiefenbegrenzungsregelung und das gesamte Beitragssatzungswerk nichtig macht, braucht der Frage nicht näher nachgegangen zu werden, ob die später wieder aufgehobene Regelung in § 4 Abs. 2 Buchst. c Satz 2 BSS 2009 zur "seitlichen" (Breiten- oder Seiten)Begrenzung der beitragspflichtigen Grundstücksfläche rechtlich zulässig ist (…vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 26. Sept. 2007 - 2 LB 21/07 -, juris, Rn. 30 zu einer Straßenbaubeitragssatzung; VG Greifswald, Urt. v. 12. März 2003 - 3 A 319/01 -, juris, Rn. 17, jeweils unter Hinweis auf Klausing, a. a. O., § 8 Rn. 1031b, demzufolge es für eine "ortsübliche" Breite der baulichen Nutzung solcher Grundstücke keine sachlichen Anhaltspunkte gebe). - VG Cottbus, 29.08.2013 - 6 K 372/12
Straßenreinigungsgebühren
Dies hat zur Folge, dass ein Abgabenpflichtiger sein Interesse an einer Billigkeitsentscheidung nach § 12c KAG bzw. §§ 222, 227 AO nicht mit einer Anfechtungsklage gegen den Abgabenbescheid, sondern - ggf. nach erfolglos gebliebener Antragstellung bei dem Einrichtungsträger - nur mit einer auf die Zulassung der Billigkeitsmaßnahme gerichteten Verpflichtungsklage verfolgen kann (…so bereits Beschluss der Kammer vom 27. Februar 2012, a.a.O.; wie hier BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1982 - 8 C 90.81 -, NJW 1982, 2682; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. März 2009 - 12 E 163/09 - , zit. nach juris; BayVGH, Beschluss vom 23. Oktober 2006 - 23 ZB 06.1956 - , zit. nach juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 31. Juli 2002 - 1 L 14/02 - , zit. nach juris, hinsichtlich Straßenreinigungsgebühren; VG Greifswald, Urteil vom 12. März 2003 - 3 A 319/01 - , zit. nach juris; VG München, Beschluss vom 13. April 2011 - M 10 S 10.6255 - , zit. nach juris). - VG Schwerin, 21.02.2012 - 4 A 1072/09
Anschlussbeitragsrecht: Keine Geltung der AVBWasserV, Heranziehung von …
Da der dargelegte Mangel als methodischer Fehler die Tiefenbegrenzungsregelung und das gesamte Beitragssatzungswerk nichtig macht, braucht der Frage nicht näher nachgegangen zu werden, ob die später wieder aufgehobene Regelung in § 4 Abs. 2 Buchst. c Satz 2 BSW 2009 zur "seitlichen" (Breiten- oder Seiten)Begrenzung der beitragspflichtigen Grundstücksfläche rechtlich zulässig ist (…vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 26. Sept. 2007 - 2 LB 21/07 -, juris, Rn. 30 zu einer Straßenbaubeitragssatzung; VG Greifswald, Urt. v. 12. März 2003 - 3 A 319/01 -, juris, Rn. 17, jeweils unter Hinweis auf Klausing, a. a. O., § 8 Rn. 1031b, demzufolge es für eine "ortsübliche" Breite der baulichen Nutzung solcher Grundstücke keine sachlichen Anhaltspunkte gebe). - VG Schwerin, 06.01.2012 - 4 A 437/10
Anschlussbeitragspflicht einer Erbengemeinschaft; Adressierung des …
Da der dargelegte Mangel als methodischer Fehler die Tiefenbegrenzungsregelung und das gesamte Beitragssatzungswerk nichtig macht, braucht der Frage nicht näher nachgegangen zu werden, ob die später wieder aufgehobene Regelung in § 4 Abs. 2 Buchst. c Satz 2 BSS 2009 zur "seitlichen" (Breiten- oder Seiten)Begrenzung der beitragspflichtigen Grundstücksfläche rechtlich zulässig ist (…vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 26. Sept. 2007 - 2 LB 21/07 -, juris, Rn. 30 zu einer Straßenbaubeitragssatzung; VG Greifswald, Urt. v. 12. März 2003 - 3 A 319/01 -, juris, Rn. 17, jeweils unter Hinweis auf Klausing, a. a. O., § 8 Rn. 1031b, demzufolge es für eine "ortsübliche" Breite der baulichen Nutzung solcher Grundstücke keine sachlichen Anhaltspunkte gebe). - VG Schwerin, 17.02.2012 - 4 A 1740/10
Zulässigkeit der schlichten Tiefenbegrenzung im Anschlussbeitragsrecht für den …
Da der dargelegte Mangel als methodischer Fehler die Tiefenbegrenzungsregelung und das gesamte Beitragssatzungswerk nichtig macht, braucht der Frage nicht näher nachgegangen zu werden, ob die später wieder aufgehobene Regelung in § 4 Abs. 2 Buchst. c Satz 2 BSW 2009 zur "seitlichen" (Breiten- oder Seiten)Begrenzung der beitragspflichtigen Grundstücksfläche rechtlich zulässig ist (…vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 26. Sept. 2007 - 2 LB 21/07 -, juris, Rn. 30 zu einer Straßenbaubeitragssatzung; VG Greifswald, Urt. v. 12. März 2003 - 3 A 319/01 -, juris, Rn. 17, jeweils unter Hinweis auf Klausing, a. a. O., § 8 Rn. 1031b, demzufolge es für eine "ortsübliche" Breite der baulichen Nutzung solcher Grundstücke keine sachlichen Anhaltspunkte gebe).